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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 2569/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 33

Aufwendungen für Dispokinesis als Werbungskosten eines Berufsmusikers

Leitsatz

  1. Aufwendungen eines Berufsmusikers für eine Dispokinesefortbildung sind als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigungsfähig.

  2. Der Umstand, dass die Dispokineseübungen neben der Beseitigung von Beschwerden im Hals-, Nacken und Schulterbereich gleichzeitig zu einer Verbesserung des Instrumentenspiels bei dem Musiker führen, rechtfertigt keine Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 8
DStRE 2013 S. 261 Nr. 5
ZAAAE-21975

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.12.2011 - 12 K 2569/10

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