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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 1395/07

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3, EStG § 16

Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe

Leitsatz

Die im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes mit erheblichen stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen (Mitunternehmerschaft) durchgeführte Restauflösung des bisherigen Unternehmens unter Aufdeckung der stillen Reserven fällt nicht unter die Tarifvergünstigung der § 16,34 EStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2942 Nr. 47
StBW 2012 S. 1112 Nr. 24
PAAAE-21974

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.04.2011 - 12 K 1395/07

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