Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 63 Güterstand
Einleitung
Bestimmung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten durch den Güterstand
BGB unterscheidet im Wesentlichen drei Güterstände: Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung/Gütergemeinschaft
Hauptteil
Güterstände nach dem Zivilrecht
Zugewinngemeinschaft: besteht kraft Gesetzes (gesetzlicher Güterstand)
– kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gütertrennung); jeder verwaltet sein Vermögen selbständig (aber Verfügungsbeschränkungen!)
– Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Tod
(Zugewinn = Vermögenszuwachs, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt; Ausgleich bei Scheidung: schuldrechtlicher Anspruch auf Ausgleich von ½ des Überschusses)
Gütertrennung: subsidiär zur Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag);
Eheleute stehen einkommens- und vermögensmäßig nicht verheirateten Personen gleich; bei Scheidung oder Tod kein Zugewinnausgleich
Gütergemeinschaft: subsidiär zur Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag)
– gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute (Gesamtgut): gemeinsame Verwaltung, Auseinandersetzung
– Sondergut (persönliche, nicht übertragbare Rechte)
– Vorbehaltsgut (durch Vertrag bestimmte Güter, Erbe)
– jeder Ehegatte verwaltet sein Sonder-/Vorbehaltsgut selber
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