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Einkommensteuer | Abzug von AfA für einen Rohbau ab dem Beginn der Verpachtung
Nach dem steht dem Verpächter eines Rohbaus der Abzug von AfA ab dem Beginn der Verpachtung zu. Dies gelte unabhängig davon, ob der Pächter den Rohbau unmittelbar bezogen habe oder welche Arbeiten im Einzelnen noch „vor Bezug” erfolgt seien. Auch wenn es sich um einen Rohbau handele, sei die AfA so vorzunehmen, wie sie vorzunehmen wäre, wenn das Gebäude auch im Inneren zu Beginn der Verpachtung fertiggestellt gewesen wäre. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus, dass der Kläger mit der Verpachtung begonnen habe, den Rohbau zur Einkünfteerzielung zu nutzen. Die AfA stehe ihm unabhängig davon zu, ob man den Zweck der AfA in der Verteilung der bereits entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder im Ausgleich des (wirtschaftliche...