Schätzung als Grundlage für den LSt-Haftungsbescheid
Schätzung im AdV-Verfahren
Leitsatz
Schätzung mit einer Lohnquote von 66 % der Abdeckrechnungsumsätze und dem Eingangssteuersatz der Steuerklasse VI bei Verputzer
und Trockenbauer hält bei vorläufiger Beurteilung auch strafrechtlichen Maßstäben stand, wenn die Steuerfahndung umfassend,
plausibel und detailliert dargelegt, weshalb die Lohnbuchhaltung des Antragstellers nur einen Teil der tatsächlich gezahlten
Löhne ausgewiesen hat und mit ihren Ermittlungen herausgearbeitet hat, dass Scheinrechnungen für tatsächlich nicht erbrachte
Subunternehmerleistungen verbucht wurden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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