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FG München Urteil v. - 8 K 290/10

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung

Leitsatz

Überträgt der Beteiligte die Verwaltung seines Geschäftsanteils unkündbar bis zum Ende der Gesellschaft an den Geschäftsherrn, so hat er nicht die Kontrollrechte, die eine atypisch stille Beteiligung und damit eine Mitunternehmerschaft erfordert (keine hinreichende Mitunternhmerinitiative).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 21
DStRE 2013 S. 854 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2013 S. 979
StBW 2012 S. 1159 Nr. 25
PAAAE-21011

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FG München, Urteil v. 16.04.2012 - 8 K 290/10

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