Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr
Qualifikation und Erfassung als Zugang im steuerlichen Kapitalkonto
Gem. § 27 KStG sind unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften verpflichtet, die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen . Entgegen dem Gesetzeswortlaut handelt es sich hierbei nicht um ein besonderes Konto im Rahmen der Buchführung, sondern um eine steuerliche Sonderrechnung außerhalb der Buchführung. Dabei besteht weder eine formelle noch eine materielle Bindung an die in der Handelsbilanz oder Steuerbilanz ausgewiesenen Werte.
Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuer NWB LAAAB-14223
Wie erfolgt die Behandlung der Einlagenrückgewähr auf der Gesellschaftsebene?
Welche offene Frage stellt sich bei der Behandlung der Einlagenrückgewähr bei den Gesellschaftern?
Auf welches Problem ist bei der Verwendungsfestschreibung gem. § 27 Abs. 5 KStG hinzuweisen?
I. Einlagen als Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto
[i]Lüdenbach, Bilanzierung von Gesellschafterzuschüssen und verdeckten Einlagen bei der Gesellschaft, StuB 2010 S. 709 NWB VAAAD-52162 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl., Herne 2012, § 272 NWB JAAAD-97096Als Voraussetzung der Erfassung im steuerlichen Einlagekonto müssen die Vermögenszuführungen steuerlich als (verdeckte) Einlage zu qualifizieren sein, ...