NWB Nr. 45 vom Seite 3585

„Bundesrat droht mit Vermittlungsausschuss”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Jahressteuergesetz 2013 – ein Zwischenstand

Am hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz 2013 in 2./3. Lesung zugestimmt. Zuvor hat der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen erfahren. So sollen Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende steuerfrei bleiben und die Bezüge von Reservisten von der Steuer ausgenommen werden. Auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst und für die anderen zivilen Freiwilligendienste wird steuerfrei gestellt. Kommen soll auch – trotz Kritik der Sachverständigen – die Steuerförderung für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen. Vorgesehen ist, den Listenpreis für die Ein-Prozent-Regelung um die Kosten des Batteriesystems zu reduzieren. Diese Regelung wurde auf Autos mit Brennstoffzellenantrieb ausgedehnt. Kunsthändler hingegen werden sich auf höhere Umsatzsteuersätze einstellen müssen – ein Zugeständnis an die EU-Kommission, die die derzeitige Regelung für zu weit gefasst hält. Stoppen wird der Gesetzgeber das Steuergestaltungsmodell „Goldfinger”, bei dem mittels Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts im Zuge des An- und Verkaufs von Gold die persönliche Einkommensteuer drastisch reduziert wird. Aber auch die Regelungen, die nicht oder nicht mehr im Gesetzentwurf zu finden sind, sind spannend. So wurde – nach heftigem Widerstand der Sachverständigen – die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer wieder zurückgenommen. Nicht aufgenommen wurde die von den Ländern geforderte Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht. Ebenfalls keinen Eingang in das Gesetz fand der Antrag des Bundesrats, das Schlupfloch „Cash-GmbH” bei der Erbschaftsteuer zu schließen. Das heißt aber nicht, dass dies so bleiben wird. Verweigern die Bundesländer am 23. November ihre Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2013, droht der Vermittlungsausschuss. Und hier werden die Karten wieder neu gemischt. – Einen Überblick über den jetzigen Stand des Jahressteuergesetzes 2013 und die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommenen Änderungen gibt Hörster auf Seite 3606.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni dieses Jahres kann eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat. Damit hat das höchste deutsche Finanzgericht sein bisheriges Verständnis vom Begriff eines „selbständigen Teils des Vermögens” um eine weitere Fallgruppe erweitert. Dies kann auch bei vorweggenommenen Erbfolgen oder Umstrukturierungen von Bedeutung sein, wie Fuhrmann auf Seite 3600 feststellt.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 3585
QAAAE-20779