Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG - Nachweis der Investitionsabsicht bei Betriebseröffnung
Leitsatz
1) Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG kann bei einem Betrieb, dessen Eröffnung im Jahre des Investitionsabzugs
noch nicht beendet ist, nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Investitionsabsicht weder durch eine verbindliche Bestellung
der wesentlichen Betriebsgrundlagen noch durch andere Indizien hinreichend konkret feststellbar ist.
2) An anderen Indizien fehlt es, wenn der Steuerpflichtige nicht über die ausreichenden Mittel zur Durchführung der Investition
verfügt, weil er die Möglichkeiten zur Beschaffung eigener finanzieller Mittel nicht ausschöpft und Kommanditeinlagen der
Gesellschafter nicht einfordert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 22 Nr. 1 EStB 2013 S. 140 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2013 S. 30 IAAAE-20598
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