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Zeugnisverweigerungsrecht des früheren Mitarbeiters eines Steuerberaters
Anmerkungen zum Zwischenurteil des LG Rottweil vom 9. 8. 2012 - 3 O 168/10
[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatergesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-45413-4Einem früheren Mitarbeiter eines Steuerberaters steht ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 381 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) zu, wenn er von dem Mandanten des Steuerberaters nicht von der Verschwiegenheitsverpflichtung des § 62 StBerG entbunden wird. Das LG Rottweil (Zwischenurteil vom - 3 O 168/10) bejaht das Zeugnisverweigerungsrecht ohne Ausnahme, wenn in einem Regressprozess gegen den Steuerberater aufgrund des Rechtsinstituts des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Ansprüche geltend gemacht werden und der Mandant den Mitarbeiter nicht von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbindet.
I. Entscheidung des Landgerichts
In der Entscheidung des LG Rottweil geht es um die Frage, ob in einem Haftpflichtprozess gegen einen Steuerberater, wenn von dem Beschenkten/Begünstigten aufgrund des Rechtsinstituts eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Ansprüche gegen jenen geltend gemacht werden, eine frühere Mitarbeiterin des Steuerberaters als Steuerfachangestellte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO berufen kann, weil sie von der früheren Mandantin und Schenkerin nicht von der Verschwiegenheitspflicht des § 62 StBG entbunden wurde. Das Gericht bejaht ein Zeugnisverweigerungsr...