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Übergang zum Bestandsvergleich bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft
Bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, bedarf es gem. im Fall der Fortführung der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter in Einzelunternehmen der Realteiler und Aufrechterhaltung der Einnahmen-Über-schussrechnung grundsätzlich keines Übergangs zum Be-standsvergleich (Bezug: § 4 Abs. 1 und 3, § 16 Abs. 3 Satz 2).