BFH - VIII R 33/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO §
356,
AO § 357 Abs
1,
AO §
87a
Rechtsfrage
Ist die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Finanzbehörde, die insbesondere durch Angabe ihrer E-Mailadresse in der Fußzeile des Verwaltungsakts und im sonstigen Schriftverkehr die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, unvollständig, wenn nicht auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird, so dass dann die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt? - Ist die Einspruchseinlegung per E-Mail eine Unterform der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO?
Einspruch; Elektronische Übermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Schriftform
Fundstelle(n):
JAAAE-20161