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EU-Kommission | Besteuerung stiller Reserven in Deutschland ist gemeinschaftsrechtswidrig
[i]Presseinformation IP/12/1019 unter http://europa.eu Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland beim EuGH wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven zu verklagen. Nach deutschem Recht können stille Reserven nur dann steuerfrei auf eine Reinvestition übertragen werden, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter seines Anlagevermögens veräußern möchte, um sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederzulassen oder seine wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland auszubauen, benachteiligt ist. Diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht der Kommission geeignet, ihn von grenzüberschreitenden Investitionen abzuhalten, und als Regel...