Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Volle Entfernungspauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag
Der Abzug der vollen Entfernungspauschale setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag den Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte und von dort wieder zurück zu seiner Wohnung zurücklegt. Geschieht dies an unterschiedlichen Tagen, so das kann der Steuerpflichtige die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend machen. Die Entfernungspauschale könne nur für tatsächlich zurückgelegte Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Eine andere Beurteilung ergebe sich insbesondere nicht aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag anzusetzen sei, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte „aufsuche”. Es komme für die Gewährung der Entfernungspauschale nicht darauf an, auf welch...