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Einkommensteuer | Musterverfahren zu Stückzinsen entschieden
Gemäß dem des FG Münster sind auch Stückzinsen aus sog. Altanleihen, d. h. aus vor dem erworbenen festverzinslichen Wertpapieren, zu versteuern. Der Gesetzgeber wolle zwar die ursprünglich steuerfreien Kursgewinne aus vor dem erworbenen Kapitalforderungen weiterhin steuerfrei stellen. Jedoch ergebe sich daraus nicht, dass darüber hinaus ursprünglich steuerpflichtige Stückzinsen von der Besteuerung auszunehmen seien. Dies habe er zudem zeitnah im JStG 2010 ( BStBl 2011 I S. 78) klargestellt.
Zwar hat der Senat [i]infoCenter „Stückzinsen” NWB KAAAA-57088 wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen. Diese wurde allerdings nicht eingelegt, so dass die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig wurde.