NWB Nr. 43 vom Seite 3425

„Verfassungswidrige Überprivilegierung”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Erbschaftsteuer: Nach der Reform ist vor der Reform?

Es deutete sich an: Der Bundesfinanzhof legt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der ab geltenden Fassung dem Bundesverfassungsgericht vor. Ausgerechnet ein Kernbestandteil der Erbschaftsteuerreform 2009 steht auf dem Prüfstand – die Begünstigung des Betriebsvermögens. Die weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Anteilen daran stelle – so der Bundesfinanzhof – eine nicht durch ausreichende Gemeinwohlgründe gerechtfertigte und damit verfassungswidrige Überprivilegierung dar. Der Gesetzgeber könne nicht unterstellen, dass die Erbschaftsteuer „typischerweise die Betriebsfortführung gefährde”. Insbesondere die kurz nach der Reform von Beratern entwickelten Steuersparmodelle wie die Cash-GmbH (s. hierzu Tölle, NWB 14/2012 S. 1176, und Geißler, NWB Beilage zu Heft 13/2012 S. 23) sind dem Bundesfinanzhof ein Dorn im Auge. Diesen könnte der Gesetzgeber schon mit dem Jahressteuergesetz 2013 den Garaus machen. Am 26. Oktober entscheidet der Bundestag darüber, ob er eine entsprechende Initiative des Bundesrats noch in den Gesetzentwurf aufnehmen wird. Wann hingegen Karlsruhe entscheiden wird, ist ungewiss. Experten raten deshalb, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide offen zu halten. – Nur am Rande: Das eigentliche Anliegen des Klägers – die auf das Steuerentstehungsjahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten (Steuerklasse II) mit fremden Dritten (Steuerklasse III) sei verfassungswidrig – hat der Bundesfinanzhof abschlägig beschieden. Es ging also gar nicht um das Betriebsvermögen, weshalb Karlsruhe den Vorlagebeschluss, den Eisele auf Seite 3453 kommentiert, evtl. gar nicht zur Entscheidung annimmt ?

Am 18. September ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in Kraft getreten. Es sieht Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens vor. Kern der Neuregelung ist eine Pauschalierung der Abzüge für Steuern und Abgaben. Wie sich dies auf das Elterngeld für Eltern von Kindern, die nach dem geboren werden, auswirkt, erläutert Schmidt auf Seite 3448.

Auf Seite 3480 startet eine dreiteilige Aufsatzreihe zur Grunderwerbsteuer von Saecker. Den Anfang macht der Praxisleitfaden „Grundstücksübertragungen auf eine Gesamthand”. In den nächsten Ausgaben folgen dann die Themen „Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand” und „Grunderwerbsteuerrechtliche Folgen des Formwechsels”. Anhand zahlreicher Beispiele zeigt Saecker die kritischen Stellen im System auf und verweist auf die dazu ergangene Rechtsprechung, Verwaltungsansicht und Kommentarmeinung.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 3425
KAAAE-19962