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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1090

Rückstellungen für Kosten künftiger Betriebsprüfungen

Frank Zeidler und Sonja Mißbach

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-19343 Mit Urteil vom 6. 6. 2012 - I R 99/10 NWB TAAAE-16281 hat der BFH entschieden, dass bei einer als Großbetrieb eingestuften Kapitalgesellschaft Rückstellungen für die Kosten künftiger Betriebsprüfungen zu bilden sind, soweit die voraussichtlichen Prüfungsjahre bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen. Ob am Bilanzstichtag bereits eine Prüfungsanordnung vorliegt, spielt hierbei keine Rolle. Mit dieser Auffassung wendet sich das Gericht explizit gegen die Ansicht der Finanzverwaltung in H 5.7 (4) EStH 2011, nach welcher eine fehlende Prüfungsanordnung die Rückstellungsbildung ausschließt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Betriebsprüfungskosten zur Erfüllung der gesetzlichen Mitwirkungspflichten

[i]Interne und externe Bp-Kosten Eine steuerliche Außenprüfung verursacht dem betreffenden Unternehmen nicht nur teilweise hohe Steuernachzahlungen und Zinsen, sondern auch umfangreiche interne und externe Kosten zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 200 AO.

Rückstellungsbildung bei Großbetrieben verpflichtend

[i]Rückstellungsvoraussetzungen sind bei Großbetrieben erfüllt Für genau diese Kosten – so der BFH in seinem aktuellen Urteil – sind auch in der Steuerbilanz von Großbetrieben i. S. von § 3 BpO Rückstellungen verpflichtend zu bilden. Auf...

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