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Hans Haarmeyer, Robert Buchalik

Sanieren statt Liquidieren

Neue Möglichkeiten der Sanierung durch Insolvenz nach dem ESUG

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-482-64041-4

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Sanieren statt Liquidieren (1. Auflage)

13. Die überragende Rolle der Gläubiger im Rahmen von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

13.1. Motivation des Gesetzgebers

Neben der Stärkung der Eigenverwaltung ist das wesentliche gesetzgeberische Ziel die Stärkung der Rolle der Gläubiger im Rahmen der neuen Insolvenzordnung. Die überragende Rolle der Gläubiger kommt auch bei der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren zum Zuge. Eine Eigenverwaltung ohne den Einbezug der Gläubiger vorzunehmen, wird in der Praxis wenig Sinn machen.

13.2. Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Einbindung der Gläubiger

Zum einen sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass die Gläubiger einzubeziehen sind. Dies nämlich, wenn bestimmte Größenordnungen auf Seiten des Unternehmens überschritten werden. Nach § 22a InsO hat das Insolvenzgericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss zu bestellen, wenn die Bilanzsumme mindestens 4,84 Mio. € nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages i. S. v. § 268 Abs. 3 HGB aufweist, mindestens 9,68 Mio. € Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor Abschlussstichtag erwirtschaftet hat oder im Jahresdurchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt hat. Aber auch un...

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