Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem Betrieb eines Gasthauses
Leitsatz
Besteuerungsgrundlagen sind durch das Gericht insbesondere dann zu schätzen, wenn der Stpfl. Bücher oder Aufzeichnungen, die
er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann. Nach § 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung so beschaffen sein,
dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die
Lage des Unternehmens vermitteln kann. Es ist nicht zu beanstanden, wenn Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe in ein
Kassenbuch eingetragen werden; das Zustandekommen dieser Summe muss aber durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen,
Kassenzettel oder Bons oder aber die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2013 S. 9 Nr. 1 BB 2012 S. 2402 Nr. 39 EFG 2012 S. 1982 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2012 S. 3146 UAAAE-18978
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FG Münster, Urteil v. 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E,U
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