Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 1166/08

Gesetze: FGO § 100 Abs. 3FGO § 76 Abs. 4AO.§ 88 AO § 367 Abs. 2

Aufhebung einer Rechtsbehelfsentscheidung zur Nachholung von Ermittlungen

Leitsatz

  1. Das Finanzamt kann, sofern es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, dem Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist.

  2. Ist weitere Sachaufklärung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Abs. 2 EStG dahingehend erforderlich, ob ein im Ausland wohnendes Kind nach Vollendung seines 18. Lebensjahr beispielsweise aufgrund eines Schulbesuchs für einen Beruf ausgebildet wird bzw. ob das Einkommen des Kindes den sog. Grundfreibetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG nicht übersteigt und ist die Behörde ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung weder vor Erlass des Bescheides noch während des Einspruchsverfahrens bzw. des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgekommen, ist es geboten, nach § 100 Abs. 3 FGO die Rechtsbehelfsentscheidung aufzuheben, damit die Behörde die erforderlichen Ermittlungen nachholen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAE-18976

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 16.04.2008 - 2 K 1166/08

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen