Bodenschatz als Teil des Veräußerungsgewinns eines
forstwirtschaftlichen Betriebes
Bindungswirkung einer
verbindlichen Auskunft
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei
Bodenschätzen
Leitsatz
1. Deutschland hat gem. Art. 13 Abs.
1 DBA Kanada das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von
Bodenschätzen als unbewegliches Vermögen.
2. Liegt der verbindlichen Auskunft
ein anderer als der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde, entfaltet
diese keine Bindungswirkung.
3. Der Bodenschatz Kalkvorkommen ist
kein selbstständiges Wirtschaftsgut, sondern Teil des Wirtschaftsgutes
Grundstück, solange der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte den Bodenschatz
nicht selbst nutzt oder durch einen anderen nutzen lässt.
4. Ein Kaufvertrag über die
Veräußerung von Grund und Boden macht darin enthaltene bodenschatzführende
Schichten nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbständigen
Wirtschaftsgut, wenn diese weder abgebaut noch einem anderen Nutzungs- und
Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im Übrigen zugeführt werden
sollen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber des Grundstücks mit Rücksicht
auf den vorhandenen Bodenschatz einen höheren Quadratmeter-Preis bezahlt, das
Grundstück jedoch nicht zum Abbau der Bodenschätze sonden als Tauschgrundstück
erwirbt.
5. Allein die Möglichkeit, das
Grundstück wegen seines Bodenschatzes in bestimmter Weise als Tauschgabe zu
nutzen, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes
Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden anzusehen wäre.
6. Erkundungsbohrungen stellen
allenfalls Vorbereitungshandlungen dar, sind aber kein unmittelbares Ansetzen
zur Ausbeutung oder Verwertung des Bodenschatzes.
7. Bei der Anwendung des § 55 Abs. 6
EStG ist entweder der durch den Bodenschatz erhöhte Wert des Grundstücks
bereits im Rahmen der Ermittlung der Anschaffungskosten gem. § 55 Abs. 1 EStG
erhöhend zu berücksichtigen oder aber der Veräußerungsgewinn grundstücksbezogen
zu ermitteln.
Fundstelle(n): Nr. 2/2013 S. 114 DStR 2013 S. 6 Nr. 12 DStR 2013 S. 6 Nr. 12 DStRE 2013 S. 582 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 180 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2013 S. 226 Ubg 2013 S. 391 Nr. 6 VAAAE-18969
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.04.2012 - 6 K 3775/08
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