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Keine Klarstellung des EuGH zur Frage der Verzinsung und Sicherheitsleistung bei aufgeschobener Besteuerung
In dem Verfahren Kommission gegen Portugal ( NWB LAAAE-17273) geht es um das erste von insgesamt vier Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen Spanien (Rs. C-64/11), Dänemark (Rs. C-261/11), die Niederlande (Rs. C-301/11) und Portugal mit der Begründung eingeleitet hat, die jeweiligen Regelungen betreffend die Besteuerung von stillen Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen wie denen der Sitzverlegung und der Verbringung von Wirtschaftsgütern verstießen gegen die Niederlassungsfreiheit. Aus Sicht der Praxis war das Vertragsverletzungsverfahren C-38/10 gegen Portugal mit der Hoffnung verbunden, der EuGH werde zu der in seiner National Grid Indus-Entscheidung vom (Rs. C-371/10 NWB LAAAE-00703) aufgeworfenen Frage der Verzinsung und Sicherheitsleistung bei aufgeschobener Besteuerung klärend Stellung nehmen. Der Gerichtshof hatte in seiner National Grid Indus-Entscheidung in den Tz. 73 f. der Entscheidungsgründe die Möglichkeit einer Verzinsung und des Verlangens von Sicherheiten relativ vage angesprochen. Darüber hinaus ist aus der Sicht der Praxis zu kritisieren, dass auch eine Verzinsung und das Verlangen nach Sicherheitsleistung...