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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 265/10

Leitsatz

Leitsatz:

Maßgeblich für die Anwendung des § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V in der ab Januar 2004 geltenden Fassung ist die schuldvertraglich vereinbarte Fälligkeit der Auszahlung, auch wenn der Versorgungsfall Beginn des Ruhestandes betreits vor Januar 2004 eingetreten ist.

Fundstelle(n):
AAAAE-18399

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.07.2012 - L 1 KR 265/10

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