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Buchführung | Kosten für Regattafahrt mit Geschäftsfreunden nicht absetzbar
Aufwendungen eines Unternehmers für eine Regatta-Begleitfahrt mit seinen Geschäftsfreunden auf einem Segelschiff anlässlich der Kieler Woche gehören nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben.
[i]Überflüssige und unangemessene RepräsentationNach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG werden Aufwendungen für die Jagd, die Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Nach dem Gesetzgeber handelt es sich hierbei um eine „ überflüssige und unangemessene Repräsentation”. Der BFH bestätigt nun diese Auffassung des Gesetzgebers. Zu den ähnlichen Zwecken gehört auch die Charter für ein historisches Segelschiff, von dem aus die Bootsrennen der Kieler Woche beobachtet werden. Nach dem BFH ist unbeachtlich,
ob [i]Zusammenhang mit Lebensführung und Angemessenheit unbeachtlichdie Aufwendungen einen konkret feststellbaren Zusammenhang mit der Lebensführung des Steu...