Umsatzsteuerpflicht bei dem Verkauf von Pelzmänteln über ebay
Leitsatz
1. Leistender i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG bei einem ebay Verkauf ist derjenige, der über das ebay-Konto nach außen
auftritt und auf dessen Namen und Bankverbindung das ebay-Konto angemeldet ist.
2. Steht eine Tätigkeit mit der bisherigen Tätigkeit eines Unternehmers in keinem sachlichen Zu- sammenhang, ist sie seiner
unternehmerischen Sphäre erst dann zuzurechnen, wenn der Unternehmer auch im Rahmen seines neuen Tätigkeitsfelds nachhaltig
Leistungen gegen Entgelt i. S. d § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG erbringt
3. Bei dem Verkauf von Pelzmänteln im Zuge einer Haushaltsauflösung über die Internetplattform ebay liegt eine private Vermögensverwaltung
und keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vor, wenn der Verkäufer die Internetplattform nicht von vornherein für eine längere,
unbestimmte Dauer, sondern nur für 13 Monate nutzt und insgesamt lediglich 142 Jacken veräußert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2785 Nr. 45 BBK-Kurznachricht Nr. 22/2012 S. 1009 DB 2013 S. 8 Nr. 34 DStRE 2013 S. 1249 Nr. 20 GStB 2012 S. 364 Nr. 11 KÖSDI 2013 S. 18599 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2012 S. 3068 UStB 2012 S. 279 Nr. 10 KAAAE-17564
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2012 - 14 K 702/10
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