Nachforderung von Lohnsteuer, Jubiläumsfeier und Incentive-Reise
Leitsatz
Zur rechtlichen Einordnung einer LSt-Anmeldung als zeitraumbezogener VA.
§ 37b EStG findet nur Anwendung, wenn es sich um betrieblich veranlasste Zuwendungen und nicht um privat oder gesellschaftsrechtlich
veranlasste Zuwendungen handelt. Eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung anderer Umstände findet nicht statt; es kommt
allein darauf an, ob der Stpfl. aus betrieblicher Veranlassung Sachzuwendungen tätigt.
Zuwendungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährt werden (z. B. vGA), fallen nicht unter die Pauschalierungsregelung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2015 Nr. 21 EStB 2013 S. 141 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 18161 Nr. 12 StBW 2013 S. 8 Nr. 1 CAAAE-17545
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.05.2012 - 11 K 507/10
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