Nachforderung von Lohnsteuer, Jubiläumsfeier und Incentive-Reise
Leitsatz
Zur rechtlichen Einordnung einer LSt-Anmeldung als zeitraumbezogener VA.
§ 37b EStG findet nur Anwendung, wenn es sich um betrieblich veranlasste Zuwendungen und nicht um privat oder gesellschaftsrechtlich
veranlasste Zuwendungen handelt. Eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung anderer Umstände findet nicht statt; es kommt
allein darauf an, ob der Stpfl. aus betrieblicher Veranlassung Sachzuwendungen tätigt.
Zuwendungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährt werden (z. B. vGA), fallen nicht unter die Pauschalierungsregelung.
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Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2015 Nr. 21 EStB 2013 S. 141 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 18161 Nr. 12 StBW 2013 S. 8 Nr. 1 CAAAE-17545
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.05.2012 - 11 K 507/10
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