BFH - VI R 39/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 4, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst a, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 2, EStDV § 84 Abs 3f
Rechtsfrage
Ist die rückwirkende Anwendung von § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 im Veranlagungszeitraum 2009 mit dem GG vereinbar, so dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: offene Badekur) stets durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss?
Amtsarzt; Attest; Außergewöhnliche Belastung; Badekur; Nachweis; Rückwirkung; Verfassungsmäßigkeit; Vertrauensschutz
Fundstelle(n):
QAAAE-17523