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Umsatzsteuer | Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung
Kauft ein Unternehmer Honorarforderungen von Ärzten gegen ihre Patienten unter Übernahme des Ausfallrisikos (sog. echtes Factoring) gegen sofortige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, liegt auch dann keine steuerfreie Kreditgewährung des Unternehmers (Factors) an die Ärzte vor, wenn der Unternehmer in der zugrunde liegenden Kaufpreisvereinbarung und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt einen sog. pauschalen Vorfinanzierungszins ausweist (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 8 Buchst. a und c UStG; Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 Richtlinie 77/388/EWG; Abschn. 29a Abs. 2 Satz 2, Abschn. 18 Abs. 11 Sätze 5 und 6, Abschn. 18 Abs. 12 Sätze 5 ff. UStR 2008).
Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c 2. Halbsatz UStG nicht steuerbe-freit. Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist die Gewährung von Krediten umsatzfrei. Im Urteilsfall kaufte de...