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Nachträgliche Schuldzinsen bei wesentlicher Beteiligung
Die OFD Münster hat zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen i. S. von § 17 EStG Stellung genommen und klargestellt, dass ab dem VZ 2009 der Abzug tatsächlicher Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen sei. Eine eventuell mögliche Option zur Anwendung der tariflichen Einkommensteuer könne letztmalig für den VZ Wirkung entfalten, in dem die Beteiligung dem Stpfl. noch als Einkunftsquelle zuzurechnen ist (OFD Münster, akt. Kurzinfo ESt 07/2012 vom NWB TAAAE-16041).
Nach der BFH-Entscheidung können Schuldzinsen für die Finanzierung der Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, ab dem VZ 1999 wie nacht...BStBl 2010 II S. 787