Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Türkei
Allgemeines
Die Mehrwertsteuer (MWSt) wurde 1985 in der Türkei eingeführt. Die türkische MWSt hat sich vor dem Hintergrund der Bemühungen um einen EU-Beitritt in den letzten Jahren zunehmend an die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU angeglichen, so dass die gleichen Grundprinzipien gelten. Im Detail finden sich jedoch bedeutende Abweichungen, die insbesondere für nicht in der Türkei ansässige Unternehmen von Relevanz sind.
Die türkische MWSt wird üblicherweise KDVS (katma deger vergisi) abgekürzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinien. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Lieferung/sonstige Leistung
Dem türkischen MWSt unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die auf dem Gebiet der Türkei ausgeführt werden.
Warenlieferungen werden dann in der Türkei ausgeführt, wenn sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs im Gebiet der Türkei befinden und nicht befördert oder versandt werden oder, wenn die Waren von der Türkei aus befördert oder versandt werden. Eine Lieferung setzt die Versch...