Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Slowakei
Allgemeines
Die slowakische Umsatzsteuer (daň z pridanej hodnoty - DPH) entspricht inzwischen weitestgehend den wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft kommt nur für in der Slowakei ansässige Unternehmen oder für slowakische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Betracht. Voraussetzung ist deren finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verbundenheit. Alle Mitglieder einer Gruppenbesteuerung/Organschaft in der Slowakei treten – anders als in Deutschland – unter der gleichen Umsatzsteuer-ID-Nummer auf. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist bis zum 31. Oktober eines Jahres zu beantragen, um dann vom 1. Januar des Folgejahres an Gültigkeit zu haben.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 13.941,45 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträg...