Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Luxemburg
Allgemeines
Die luxemburgische Umsatzsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée – TVA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen den Vorgaben der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinien. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 100.000 EUR.
Lieferungen/sonstige Leistungen
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonstige Leistungen entspricht in Luxemburg grundsätzlich den Vorgaben der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus.
Auch im luxemburgischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung negativ definiert, d. h., dass alle steuerbaren Vorgänge, die nicht als Lieferungen gelten, sonstige Leistungen sind.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Liefer...