Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Dänemark
Allgemeines
Die dänische Umsatzsteuer (Merværdiafgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Zumindest sofern alle Unternehmen der Gruppe ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten betreiben, ist der Antrag an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Insbesondere ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass alle Unternehmen der Gruppe in Dänemark ansässig sind. Betreiben nicht alle Unternehmen der Gruppe ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten, so ist der Antrag auf Gruppenbesteuerung/Organschaft an weitere Bedingungen geknüpft. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beginnt einen Monat nach Antragstellung.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 80.000 DKK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 280.000 DKK.
Lieferung/sonstige Leistung
Das dänische Umsatzsteuergesetz definie...