Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Belgien
Allgemeines
Die belgische Umsatzsteuer (Belasting over de Toegevoegde Waarde – BTW, Taxe sur la Valeur Ajoutée – TVA) entspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben der MwStSystRL. Einige Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, werden nachfolgend erläutert.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist seit Januar 2007 möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Belgien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 11.200 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonstige Leistung entspricht in Belgien grundsätzlich den Vorgaben der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus. Dem belgischen Umsatzsteue...