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NWB BB 10/2012 S. 292

Vorsteuerabzug entfällt bei falscher Namensangabe

Bei Rechnungen bis 150 € inkl. USt dürfen Mandanten auch Vorsteuer ziehen, wenn ihr Name als Rechnungsempfänger fehlt. Der Vorsteuerabzug entfällt jedoch, wenn nicht der Name des Mandanten auf der Rechnung steht.

Kauft beispielsweise ein Mitarbeiter Material für den Betrieb und lässt die Rechnung auf seinen Namen ausstellen, um gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Mandanten, nachzuweisen, dass er das Geld tatsächlich für betriebliche Dinge ausgegeben hat, ist der Vorsteuerabzug für den Mandanten nicht mehr möglich.

Praxistipp

Mandanten sollten Mitarbeiter daher anweisen, bei betrieblichen Einkäufen immer nur den Namen des Mandanten auf der Rechnung aufzuführen, um keine Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu bekommen.

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