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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 22 | Fahrtkosten: Keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Kunden des Arbeitgebers

Der BFH muss entscheiden, ob ein Leiharbeitnehmer auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers hat, wenn er dem Entleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses überlassen wird. Das FG Baden-Württemberg hat dies bejaht. Es spiele keine Rolle, ob Möglichkeiten zur Minimierung der Wegekosten bestehen. Das FG Düsseldorf hat hingegen die Auffassung des BMF bestätigt und eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher angenommen.

Nach der neuen Sichtweise des Bundesfinanzhofs ist die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist. Selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang bei einem bestimmten Kunden seines Arbeitgebers tätig wird, kann er sich darauf typischerweise nicht einstellen. Das gilt – so der BFH – auch bei Leiharbeitnehmern. Diese können sich ebenfalls nicht darauf verlassen, an einem bestimmten Ort dauerhaft tätig zu sein.

Die Finanzämter wenden die geänderte Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeit...

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