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Track 05 | Körperschaftsteuer: Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf
In Fällen eines schädlichen Beteiligungserwerbs von bis zu 50 % ist bei Kapitalgesellschaften mit Verlusten Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt und glaubhaft macht. Nach einem aktuellen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein liegt ein berechtigtes Interesse insbesondere vor, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts zu irreparablen Nachteilen für den Antragsteller führt, z.B. zu einem unmittelbaren Insolvenzrisiko.
Zur Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf hat sich das Schleswig-holsteinische Finanzministerium geäußert.
Der Hintergrund ist bekannt. § 8c KStG ist im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 neu gefasst worden. Die Vorschrift regelt die Folgen der Veräußerung von Unternehmen sowie von Anteilen an Unternehmen, bei denen Verluste entstanden sind. Weil es für einen Erwerber interessant sein kann, Verlustvorträge zu übernehmen, um sie mit eigenen Gewinnen zu verrechnen, wittert der Gesetzgeber hinter der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einen missbräuchlichen Handel mit den Verlusten. Mantelkauf lautet hier das Schlagwort. § 8c KStG bestimmt daher: Werden ...