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FG Münster Urteil v. - 6 K 3567/09 I EFG 2012 S. 1959 Nr. 20

Gesetze: InvZulG 2005 § 2 Abs 2 Satz 1

Investitionszulage:

Abgrenzung Handel oder verarbeitendes Gewerbe

Leitsatz

Bei der Produktion von Saatgut durch Vermengung von ungebeiztem Saatgut (Getreide) mit einem Pflanzenschutzmittel in Form von flüssiger Beize, stellt das Beizen lediglich eine sog. handelsübliche Be- und Verarbeitung im Rahmen der ausgeübten Handelstätigkeit dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1959 Nr. 20
HAAAE-17056

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FG Münster, Urteil v. 04.07.2012 - 6 K 3567/09 I

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