Keine Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung auf selbstständige Schwestergesellschaften, die jeweils beide gewerbliche Einkünfte
erzielen
Leitsatz
1. Die Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nummer 20 c GewStG auch auf das Besitzunternehmen ist nicht auf eine
Konstellation übertragbar, bei der - ohne dass eine Betriebsaufspaltung besteht - die Tätigkeiten zweier rechtlich selbständiger
Subjekte (im Streitfall zwei GmbH & Co. KG) im Ergebnis gebündelt werden, um auf der Ebene der beiden Personengesellschaften
gewerbesteuerbefreite Erträge zu erzielen.
2. An sich schädliche Betätigungen sind auch in äußerst geringem Umfang schädlich für die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags,
der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAE-17054
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.05.2011 - 2 K 2720/08
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