Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Aufgabe des Besitzunternehmens bei Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1) Mit einem bloßen Hinweis auf eine vollzogene Übertragung von GmbH-Anteilen und eines Einzelunternehmens in der Gewinnermittlung
hat der Steuerpflichtige nicht alle steuerlich relevanten Sachverhaltsdetails offengelegt, so dass ein bereits bestandskräftiger
Bescheid nach Aufforderung zur Einreichung des Übertragungsvertrages und abweichender steuerlicher Sachverhaltswürdigung wegen
neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden kann.
2) Infolge der Übertragung von GmbH-Anteilen und des im Einzelunternehmen gehaltenen Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des
Nießbrauchs wird die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen gelöst, was zur Aufgabe des Besitzunternehmens
führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2082 Nr. 34 DB 2012 S. 2440 Nr. 43 EFG 2012 S. 1926 Nr. 20 EStB 2013 S. 141 Nr. 4 ZAAAE-17037
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