Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages zwischen nahen Angehörigen bei fehlendem Nachweis des Interesses des Darlehensgläubigers
an einer Novation
Leitsatz
1. Zinsaufwendungen für ein Darlehen, welches in Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Steuerberatersozietät von einem
inzwischen – vom Steuerpflichtigen – betreuten Angehörigen im hohen Alter ausgereicht wurde und nunmehr vorgeblich durch die
einzelunternehmerische Tätigkeit als Steuerberater, welche sich nicht als bloße Einzelrechtsnachfolge darstellt, veranlasst
ist, sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Novation im alleinigen oder
überwiegenden Interesses des Darlehensgläubigers erfolgt ist.
2. Die Behauptung einer mündlichen Novationsvereinbarung genügt den Darlegungserfordernissen nicht, wenn aufgrund des hohen
Alters und des Gesundheitszustandes des Darlehensgebers aus Gründen der Rechtssicherheit eine solche Vereinbarung unter fremden
Dritten nicht denkbar ist.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 3 DStRE 2013 S. 130 Nr. 3 Ubg 2013 S. 189 Nr. 3 CAAAE-17023
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.02.2012 - 9 K 9200/07
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