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NWB Nr. 38 vom Seite 3074

Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

[i]Fachlicher Austausch DStV und Projekt ELStAMMit der in Kürze bevorstehenden Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM, sog. „ElsterLohn II”) gehört die alte Lohnsteuerkarte aus Papier der Vergangenheit an. Ab sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die ELStAM-Daten zum Datenabgleich abzurufen. Hierzu fand am ein Austausch zwischen der fachlichen Projektleiterin [i]ELStAM-Verfahren: FAQ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer NWB UAAAD-88233ELStAM, Frau Dipl.-Kffr. Christiane Grahn (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen), und dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) statt. Dabei wurden die aktuellen Pläne zur Einführung des Verfahrens, die allgemeinen Abläufe bei der zukünftigen Anwendung der Datenbank sowie die Ergebnisse der Pilotphase vorgestellt.

1. Flexible Regelung für Arbeitgeber

[i]Einjährige EinführungsphaseZum Abruf der ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers benötigt der Arbeitgeber lediglich dessen Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum. Der Abruf der Daten durch den Arbeitgeber ist freiwillig ab möglich. Ab besteht zwar für jeden Arbeitgeber die Pflicht, das Verfahren zu nutzen. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Kulanzfrist bis zum .

[i]Spätester möglicher Umstiegszeitpunkt: Lohnabrechnung 12/2013Unabhängig von speziellen Kriterien, wie bspw. der Betriebsgröße, kann jeder Arbeitgebe...

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