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Praktische Herausforderungen bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes zur Ermittlung des Nutzungswerts
Berücksichtigung der IAS 36-spezifischen Vorgaben
Für die Bestimmung des Nutzungswerts enthält IAS 36 verschiedene Regelungen bzw. Einschränkungen, welche nicht nur die Ermittlung des cashflow, sondern auch die des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes betreffen. Diese IAS 36-spezifischen Vorgaben sind von den Bilanzierenden im Rahmen der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes zwingend zu berücksichtigen. Dabei wird durch konzeptionelle Widersprüche und fehlende Regelungen innerhalb des Standards die Ermittlung nicht gerade erleichtert. Zudem wird speziell bei einem ereignisbezogenen impairment-Test die zeitnahe Beschaffung der relevanten Daten eine Herausforderung – insbesondere für kleinere IFRS-Anwender – darstellen.
Reinke, Die Ermittlung von IAS 36-konformen Cashflows, PiR 2011 S. 275 NWB HAAAD-93313
Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts sind zur Bestimmung des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes verschiedene IAS 36-spezifische Vorgaben zu berücksichtigen.
Beim IAS 36-konformen Diskontierungszinssatz muss es sich um einen Zinssatz vor Steuern handeln und es müssen – in Abhängigkeit vom gewählten Planungsmodell – die objektspezifischen Risiken berücksichtigt werden.
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