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PiR Nr. 9 vom Seite 296

(Öffentliche) Erwerbsangebote als Finanzinstrumente?

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Durch die Abgabe eines freiwilligen/verpflichtenden öffentlichen Angebots auf den Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft entsteht eine bedingte Verpflichtung der erklärenden Gesellschaft zur Zahlung von Geld. Das Erwerbsangebot begründet eine Stillhalterposition analog eines bedingten Termingeschäfts (written put option).

Hinsichtlich der bilanziellen Qualität ist allerdings fraglich, ob es sich bei der Verpflichtung um eine finanzielle Verbindlichkeit (financial instrument) handelt. Notwendige Voraussetzung für eine Klassifizierung als Finanzverbindlichkeit ist das Bestehen einer contractual obligation (in der amtlichen Übersetzung: vertraglichen Verpflichtung) zur Zahlung von Geld. Ein Vertrag (als mehrseitiges Rechtsgeschäft) kommt durch bloße Abgabe eines Erwerbsangebots – mangels noch ausstehender Annahme – allerdings (noch) nicht zustande.

II. Entstehen der (bedingten) Verpflichtung

1. Vorliegen eines echten Angebots

Die Abgabe eines öffentlichen Angebots auf den Erwerb von Wertpapieren kann freiwillig oder qua gesetzlicher Verpflichtung erfolgen. Unabhängig von der Veranlassung der Angebotsabgabe entsteht zwar ...

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