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Grenzüberschreitende Umwandlung von Gesellschaften
VALE-Entscheidung des
Mit dem nun vorliegenden NWB VAAAE-16289 (Rechtssache VALE) ist erstmals der Weg für eine grenzüberschreitende Umwandlung von Gesellschaften in Europa geebnet. Was sich hinter dem vom EuGH in dieser Entscheidung geprägten Begriff verbirgt, ist ein Vorgang, bei dem eine Gesellschaft – ohne ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren – ihre Rechtsform in die eines anderen EU-Mitgliedstaats verwandelt und ihre künftigen Aktivitäten sowie den Ort ihrer geschäftlichen Oberleitung in diesen anderen Mitgliedstaat verlegt. Mit anderen Worten kann man auch von einer identitätswahrenden Sitzverlegung von Gesellschaften in Europa sprechen (so Thömmes, DB 1993 S. 1021). Damit ist der von Brigitte Knobbe-Keuk im Jahre 1990 geforderte „Umzug von Gesellschaften in Europa” (Knobbe-Keuk, ZHR 154 S. 325) Rechtswirklichkeit geworden. Angesichts des Umstands, dass nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats errichtete Gesellschaften grds. den gleichen Grundfreiheitenschutz im Rahmen der Niederlassungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen können wie natürliche Personen (Art. 49, 54 AEUV), liegt die Annahme nahe, dass sich Gesellschaften ebenso wie natürliche Personen frei innerhalb...