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Anstellung oder Verbeamtung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3022Aufgrund von Unterschieden in der Verbeamtungspolitik zwischen den Bundesländern, sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen sowie der zunehmenden Bedeutung privater Arbeitgeber in früher als hoheitlich angesehenen Bereichen stehen immer mehr Beschäftigte vor der Entscheidung zwischen Verbeamtung und Angestelltenverhältnis. Dabei ist zu beachten, dass sich die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung der Einkünfte von Angestellten und Beamten erheblich unterscheidet. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung benötigen Angestellte für ein identisches Nettogehalt eine höhere Bruttoentlohnung. Um Beschäftigten bzw. deren Beratern eine konkrete Entscheidungshilfe zu bieten, werden die Gehaltszuschläge ermittelt, die notwendig sind, damit das Nettogehalt im Anstellungsverhältnis dem Nettogehalt eines Beamten entspricht.
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Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten
[i]Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung verursachen unterschiedliche Nettogehälter Im Gegensatz zu Beamten unterliegen Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht. Da auch Beamte verpflichtet sind, eine (ggf. private) Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, sind es insbesondere die Beiträge zu...