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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 12/09

Die Beteiligten streiten, ob der Beklagte als überörtlicher Träger der Sozialhilfe der Klägerin als Trägerin der Jugendhilfe Aufwendungen für eine stationäre Wohnheimunterbringung des am 00.00.1985 geborenen M (im Folgenden: der Betroffene) in der Zeit von Juni 2005 bis November 2006 zu erstatten hat.

Fundstelle(n):
IAAAE-16250

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.06.2012 - L 20 SO 12/09

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