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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2213/08

Gesetze: AO § 8, AO § 9, EStG § 62 Abs. 1

Kindergeldberechtigung eines bei einem deutschen Arbeitgeber auf verschiedenen Baustellen beschäftigten Polen für seine in Polen lebenden Kinder

Leitsatz

Kann ein EU-Bürger, dessen Kinder bei der Ehefrau und Mutter im EU-Ausland leben und der bei einem deutschen Arbeitgeber auf verschiedenen Baustellen in Deutschland beschäftigt ist, nicht nachweisen, dass er in Deutschland einen Wohnsitz hat oder für seine Tätigkeit auf verschiedenen Baustellen einen von Beginn an zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als 6 Monaten nachweisen, so steht ihm kein Kindergeld zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-16146

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.10.2011 - 1 K 2213/08

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