Aufhebung eines erneuten Haftungsbescheids gegen denselben
Geschäftsführer wegen erneut unterbliebener Ermessensausübung in puncto auf
einen anderen Geschäftsführer als weiteren Haftungsschuldner
Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO bei Aufhebung eines
Haftungsbescheids wegen nicht erfolgter Ermessenausübung
Verjährung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei nicht angemeldeter
Lohnsteuer
Leitsatz
1. Hatte das Finanzamt nur einen von
zwei ehemaligen Geschäftsführern einer nunmehr insolventen GmbH als
Haftungsschuldner in Anspruch genommen, den anderen Geschäftsführer aber
rechtsfehlerhaft von der Haftung freigestellt, wurde der Haftungsbescheid daher
wegen der unterbliebenen Ermessensausübung vom Finanzgericht aufgehoben und hat
das Finanzamt darauf in der rechtsirrtümlichen Annahme, der Haftungsanspruch
gegen den anderen Geschäftsführer sei bereits verjährt, einen erneuten, zweiten
Haftungsbescheid wieder nur gegen denselben Geschäftsführer erlassen, so ist
auch dieser zweite Haftungsbescheid wegen unterlassener Ermessensausübung
bezüglich sämtlicher in Frage kommender Haftungsschuldner rechtswidrig und
aufzuheben.
2. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs.
3a AO setzt voraus, dass der durch Anfechtung den Fristablauf hemmende
Verwaltungsakt und der Bescheid, mit dem der abgabenrechtliche Anspruch geltend
gemacht wird, identisch sind; an dieser Identität fehlt es, wenn ein
Haftungsbescheid wegen nicht erfolgter Ermessensausübung aufgehoben wird und in
dem nachfolgenden Haftungsbescheid erstmals das Auswahlermessen ausgeübt
dargelegt wird bzw. wenn auch im zweiten Haftungsbescheid die erforderliche
Ermessensausübung unterbleibt.
3. Wurde Lohnsteuer nicht angemeldet
und beginnt die steuerliche Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer deswegen nach
§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf
das Kalenderjahr folgt, in dem die Lohnsteuer entstanden ist, so wirkt sich
diese Anlaufhemmung gemäß § 191 Abs. 3 Satz 4, 1. Halbsatz AO auch auf den
Ablauf der Festsetzungsfrist für einen entsprechenden Haftungsbescheid aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2012 S. 336 Nr. 11 GmbHR 2013 S. 278 Nr. 5 FAAAE-16144
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 14.08.2012 - 6 K 2330/06
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