Grunderwerbsteuerbefreiung wegen scheidungsbedingter Vermögensauseinandersetzung
Leitsatz
Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 GrEStG für die Durchführung der Vermögensauseinandersetzung ist, wenn es sich
um eine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung handelt, zeitlich nicht begrenzt.
Vermögensauseinandersetzungen, die zwar zeitlich nach einer Ehescheidung erfolgen, jedoch auf keinem zwingenden familienrechtlichen
Hintergrund beruhen, sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Das Verschieben einer Vermögensauseinandersetzung aus sonstigen, nicht die eigentlichen (früheren) ehelichen Beziehungen
der Miteigentümer betreffenden Gründen – hier das Ermöglichen einer fortdauernden Grundstücksnutzung durch einen nahen Angehörigen
–, rechtfertigt keine steuerliche Begünstigung des Erwerbs nach § 3 Nr. 5 GrEStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 11 Nr. 10 DStRE 2013 S. 550 Nr. 9 EFG 2012 S. 1874 Nr. 19 StBW 2012 S. 921 Nr. 20 RAAAE-15933
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2012 - 5 K 2338/08
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